Sonderurlaub beim Umzug in Österreich
Viele Arbeitnehmer bekommen für den Umzug einen oder zwei freie Tage, ohne Urlaub zu nehmen. Eine feste Zahl steht aber in keinem Gesetz. Entscheidend ist meist Ihr Kollektivvertrag.
Was sagt das Gesetz?
Das Angestelltengesetz und das ABGB sagen: Wer aus wichtigen persönlichen Gründen kurz nicht arbeiten kann, behält sein Entgelt. Ein Umzug kann so ein Grund sein. Wie viele Tage das sind, steht dort nicht.
Was regelt der Kollektivvertrag?
In vielen Kollektivverträgen steht genau, wie viele freie Tage es beim Wohnungswechsel gibt. Oft sind es ein oder zwei Arbeitstage. Manchmal gilt das nur, wenn Sie einen eigenen Haushalt haben oder schon länger im Betrieb sind.
So finden Sie Ihre Regel
- Schauen Sie in Ihren Dienstvertrag oder Dienstzettel: Dort steht Ihr Kollektivvertrag
- Lesen Sie den Abschnitt zur Dienstverhinderung oder zu Freizeit bei besonderen Anlässen
- Fragen Sie den Betriebsrat oder die Personalabteilung
- Die Arbeiterkammer berät Mitglieder kostenlos
So beantragen Sie den freien Tag
- Sagen Sie dem Arbeitgeber früh Bescheid, am besten schriftlich
- Nennen Sie das Datum des Umzugs
- Heben Sie einen Beleg auf, etwa den neuen Meldezettel
- Planen Sie den Umzug wenn möglich an einem Freitag, dann bleibt das Wochenende zum Auspacken
Häufige Fragen zum Sonderurlaub
Habe ich in Österreich Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?
Ein Gesetz mit einer festen Zahl gibt es nicht. Viele Kollektivverträge geben aber ein oder zwei freie Tage beim Wohnungswechsel.
Muss ich für den Umzug Urlaub nehmen?
Nur wenn weder Ihr Kollektivvertrag noch Ihr Dienstvertrag freie Tage vorsehen. Fragen Sie vorher nach.
Gilt der Sonderurlaub auch bei einem Umzug für die Firma?
Bei einer Versetzung zahlt oft der Arbeitgeber den Umzug und gibt frei. Das ist Verhandlungssache oder steht im Vertrag.
Geprüft im Oktober 2026.
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