Ummelden nach dem Umzug
Nach einer Übersiedlung müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz melden. In Österreich geht das mit dem Meldezettel. Hier sehen Sie, was Sie brauchen und welche Fristen gelten.
Meldezettel: binnen drei Tagen
Den neuen Wohnsitz melden Sie binnen drei Tagen nach dem Einzug an. Den alten Wohnsitz melden Sie ab. Ziehen Sie innerhalb Österreichs um, geht beides in einem Schritt. Wer zu spät meldet, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Wo melden Sie sich an?
- In Wien beim Meldeservice im Magistratischen Bezirksamt, egal in welchem Bezirk Sie wohnen
- In anderen Orten beim Gemeindeamt oder Magistrat
- Online mit ID Austria über oesterreich.gv.at
Was Sie mitbringen
- Den ausgefüllten Meldezettel
- Die Unterschrift des Unterkunftgebers, also meist des Vermieters, auf dem Meldezettel
- Einen Lichtbildausweis, etwa Reisepass oder Personalausweis
- Bei Kindern die Geburtsurkunde, wenn sie zum ersten Mal gemeldet werden
Auto ummelden: binnen einer Woche
Haben Sie ein Auto, melden Sie die neue Adresse binnen einer Woche der Zulassungsstelle. Das machen meist die Versicherungen als Zulassungsstelle. Ein neues Kennzeichen brauchen Sie nur, wenn Sie das wünschen.
Wem Sie die neue Adresse noch geben
- Arbeitgeber
- Bank und Versicherungen
- Strom, Gas, Internet und Handy
- Ärzte, Schule und Kindergarten
- Vereine, Abos und Online-Shops
- Die Post mit einem Nachsendeauftrag
Häufige Fragen zum Ummelden
Wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Binnen drei Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung.
Kostet der Meldezettel etwas?
Die Anmeldung beim Meldeamt ist kostenlos.
Kann ich mich online ummelden?
Ja, mit ID Austria über oesterreich.gv.at. Der Unterkunftgeber muss die Anmeldung bestätigen.
Geprüft im Oktober 2026.
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